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Der Landesinnungsverband hat die Aufgabe,

1. die Interessen des Zimmererhandwerks wahrzunehmen, für das er gebildet ist,

2. die angeschlossenen Zimmererinnungen und die angeschlossenen Einzelmitglieder in der Erfüllung ihrer gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben zu unterstützen bzw. zu fördern,

3. den Behörden Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten sowie ihren auf Verlangen Gutachten zu erstatten.

 

Zudem ist der Landesinnungsverband befugt, Fachschule und Fachkurse einzurichten oder zu fördern und übergeordneten Fachverbänden beizutreten.

 

Der Landesinnungsverband kann ferner die wirtschaftlichen und sozialen Interessen der den Handwerksinnungen angehörenden Mitglieder fördern. Zu diesem Zweck kann er insbesondere
1. Einrichtungen zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebe, vor allem in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht schaffen oder unterstützen
2. den gemeinschaftlichen Einkauf und die gemeinschaftliche Übernahme von
Lieferungen und Leistungen durch die Bildung von Genossenschaften,
Arbeitsgemeinschaften oder auf sonstige Weise im Rahmen der allgemeinen
Gesetze fördern,
3. Tarifverträge abschließen, oder auch anderen Verbänden beitreten und sie
damit zur Verhandlung und zum Abschluss von Tarifverträgen im eigenen
Namen ermächtigen.
4. für die Mitglieder der ihm angeschlossenen Handwerksinnungen und für die
Einzelmitglieder und deren Angehörige zur Unterstützung bei Krankheits- oder
Todesfällen oder bei Arbeitsunfähigkeit Kassen errichten. Die dazu
erforderlichen Bestimmungen sind in Nebensatzungen zusammenzufassen.

 

Mitgliedschaft

 

Handwerksinnungen, die ihren Sitz im Bezirk des Landesinnungsverbandes haben, sind berechtigt, Mitglied des Landesinnungsverbandes zu werden. Selbständige Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind, sind berechtigt, dem Landesinnungsverband als Einzelmitglied beizutreten, wenn die Zimmererinnung, der sie angehören, dem Landesinnungsverband nicht angeschlossen ist, oder wenn eine Zimmererinnung nicht besteht. Personen, die sich um die Förderung des Landesinnungsverbandes oder eines der von ihm umfassten Handwerke besondere Verdienste erworben haben, können durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder können nur an der Mitgliederversammlung mit beratender Stimme teilnehmen.

 

Landesinnungsmeister: Mario Sieb- Zimmerei & Restaurierung Mario Sieb

Stellvertretender Landesinnungsmeister: Andreas Karl- Zimmerei Karl

Vorstandsmitglied: Günter Schade- Zimmerei- Holzbau Schade

Vorstandsmitglied: Max Müller- Zimmerei & Montage Müller GmbH

Vorstandsmitglied: Sirko Kindler- Zimmerei Riesner